Kennedydamm Fußgängerbrücke wird abgerissen

Die Fußgängerbrücke über den Kennedydamm in Höhe der Hans-Böckler-Straße muss abgerissen werden. Die Arbeiter beginnen mit dem Abriss am Freitag, 26. Juli, 21 Uhr und werden sie voraussichtlich am Montag, 29. Juli, 5 Uhr abschließen. Der Kennedydamm wird in dieser Zeit zwischen Danziger Straße und Kaiserswerther Straße/Homberger Straße gesperrt.

 Die Fußgängerbrücke über den Kennedydamm in Höhe der Hans-Böckler-Straße muss abgerissen werden.

Die Fußgängerbrücke über den Kennedydamm in Höhe der Hans-Böckler-Straße muss abgerissen werden.

Foto: Stadt Düsseldorf/Amt für Verkehrsmanagement

Für den Autoverkehr sind Umleitungen ausgeschildert. Das Amt für Verkehrsmanagement nutzt für den Rückbau des Spannbetonüberbaus inklusive der Stahlbetonstützen der Fußgängerbrücke die verkehrsärmere Zeit in den Sommerferien. Die Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 170.000 Euro.

Eine neue Fußgänger- und Radverkehrsbrücke befindet sich bereits in Planung. Für die Zeit bis zum Neubau ist eine provisorische Brücke vorgesehen, die ab Ende Oktober/Anfang November in Betrieb gehen soll. Bis dahin steht zur Querung der Straße der Ampelübergang an der Kreuzung Kennedydamm/Kaiserswerther Straße zur Verfügung.

Die Brücke stammt aus dem Jahr 1957, ist somit 62 Jahre alt und wurde in Spannbetonweise hergestellt. Die theoretische Nutzungsdauer für Spannbetonbrücken beträgt in der Regel rund 70 Jahre. Im Zuge der regelmäßig vorgenommenen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden an der Fußgängerbrücke über den Kennedydamm jedoch erhebliche altersbedingte Beschädigungen am gesamten Bauwerk festgestellt.

Die darauf folgende Schadensanalyse der Brücke hat ergeben, dass eine umfangreiche Instandsetzung erforderlich würde. Zusätzlich haben die Kontrolleure festgestellt, dass sich Spannstahl der Reihe "Sigma Oval" im Bauwerk befindet. Diese Sorte Spannstahl gehört, gemäß Handlungsanweisung der Bundesanstalt für Straßenwesen, zu den stark spannungsrissanfälligen Spannstählen. Gemäß der Handlungsanweisung war infolgedessen eine ingenieurmäßige Gesamtbeurteilung zur Standsicherheit des Bauwerkes vorzunehmen, weil dieser eingebaute Spannstahl durch Risse instabil werden kann. Ergebnis: Die Brücke muss abgerissen werden, weil ihre Standsicherheit nicht abschließend zu prüfen ist. Deswegen ist auch ein Aufschub des Brückenabbruchs nicht möglich.

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