Dumping-Chefs melden!

Um den jetzt vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Mindestlohn wirksam zu kontrollieren, fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Einführung einer offiziellen Hotline.

„Wenn Betriebe ab Januar nächsten Jahres den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht zahlen, sollen Beschäftigte in Düsseldorf so die Möglichkeit bekommen, Verstöße zu melden. Damit wird es Arbeitgebern deutlich schwerer gemacht, den Mindestlohn zu umgehen“, sagt Dieter Schormann.

Für den Geschäftsführer der NGG Düsseldorf-Wuppertal steht fest, dass der gesetzliche Mindestlohn nur dann wirkt, wenn er nicht illegal umgangen wird. Er müsse tatsächlich überall gezahlt werden. Das gelte für die Bäckereiverkäuferin in Düsseldorf genauso wie für die Angestellte hinter der Fleischtheke. „Dazu müssen wir die ‚schwarzen Schafe‘ überführen. Es wird mit Sicherheit Arbeitgeber geben, die sich nicht an das Gesetz halten. Wir müssen verhindern, dass diese Dumpinglohn-Chefs sich auf Kosten ihrer Beschäftigten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen“, so Schormann.

Eine Melde-Hotline, an die sich Betroffene bei Mindestlohn-Verstößen vertraulich wenden könnten, biete hier eine gute Abschreckung. „Wenn den Chefs die Kontrollgefahr im Nacken sitzt, werden sie sich gut überlegen, ob sie ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten“, sagt der NGG-Geschäftsführer.

Ausdrücklich ermuntert Schormann die Beschäftigten in Düsseldorf, den Mindestlohn künftig aktiv einzufordern. Selbstbewusste Arbeitnehmer seien das beste Mittel gegen Lohnwillkür: „Ab 1. Januar 2015 ist ein Stundenlohn unter 8,50 Euro illegal. Wenn Arbeitgeber dann mit Repressalien drohten oder sich trotzdem weigerten zu zahlen, sei die Mindestlohn-Hotline ein wirkungsvolles Mittel.“

(City Anzeigenblatt Duesseldorf)
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