Frist für Fotowettbewerb „Biovielfalt am Fluss“ verlängert Auf Forschposten...

Die Einsendefrist des Fotowettbewerbes „Klimaanpassung am Fluss - Biodiversität im Fluss“ verlängert sich bis zum 31. Mai.

 Die südliche Düssel ist das zentrale Motiv des Fotowettbewerbs „Klimaanpassung am Fluss - Biodiversität am Fluss“.

Die südliche Düssel ist das zentrale Motiv des Fotowettbewerbs „Klimaanpassung am Fluss - Biodiversität am Fluss“.

Foto: Stadt Düsseldorf/Marcel Neuhaus

Die Stadt hatte den Wettbewerb im Januar gemeinsam mit der südfranzösischen Stadt Toulouse ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für die notwendige Anpassung an den Klimawandel zu schärfen. Wie entwickelt sich die Biodiversität durch den naturnahen Umbau? Was verändert sich am Bach? Wie sieht die Pflanzenwelt vor und nach der Renaturierung aus? Welche Tiere sind zu beobachten? Wie entwickelt sich die Nutzung durch Menschen?

Das sollen die Düsseldorfer Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beispiel der südlichen Düssel in Vennhausen abbilden, wo der bislang in Beton gefasste und begradigte Fluss naturnah ausgebaut wird. Als Fotomotive eignen sich die Landschaft sowie die Nutzung durch Menschen, Tiere und Pflanzen. Die zehn besten Fotos wählt eine Jury aus beiden Städten und der Stiftung Schloss und Park Benrath aus. Eine Ehrung der besten Fotografinnen und Fotografen ist Ende Juni/ Anfang Juli geplant.

Die Gewinnerfotos aus beiden Städten werden nach den Sommerferien in den Rathäusern von Düsseldorf und Toulouse ausgestellt. Ein zweiter Wettbewerb mit denselben Motiven ist für 2024 geplant. So kann die Gewässerentwicklung im Laufe der Jahre dargestellt werden. Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist kostenlos und offen für Düsseldorfer aller Altersgruppen, Amateure und Profis, Einzelpersonen und Teams. Die Fotos müssen per E-Mail bis zum 31. Mai an klimamachen@duesseldorf.de gesendet werden. Mehr dazu auf der Internetseite www.duesseldorf.de/umweltamt/fotowettbewerb.

Besonders wichtig ist Rücksichtnahme - die Pflanzen am Flussufer sollte nicht beschädigt und wild lebende Tiere, wie etwa Vögel in der Brutzeit, nicht gestört werden.

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