Gesundheitsamt rät: Impfschutz für Masern überprüfen

Derzeit sind Masern in Deutschland wieder auf dem Vormarsch. Aus verschiedenen Städten auch im Umland werden steigende Krankheitszahlen gemeldet.

In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde in diesem Jahr noch kein Masernfall gemäß Infektionsschutzgesetz gemeldet. Damit das auch so bleibt, rät das Düsseldorfer Gesundheitsamt allen Eltern mit Kleinkindern, den Impfschutz der Kinder auf Masern überprüfen zu lassen.

Kinder benötigen zwei Impfungen, damit ein ausreichender Impfschutz besteht. Darüber hinaus sollten jüngere Erwachsene (insbesondere nach 1970 geborene) ihren Masernimpfschutz überprüfen lassen. Bei ihnen reicht eine Impfung, um einen ausreichenden Impfschutz zu erzielen.

Nur eine zweimalige Impfung gegen Masern oder das Überstehen der Krankheit schützen dauerhaft vor einer erneuten Erkrankung. Insbesondere Kinder und Säuglinge können sich leicht anstecken und die Krankheit verläuft nicht immer glimpflich.

"Leider ist derzeit eine gewisse Impfmüdigkeit zu beobachten. Aber Impfen schützt - Impfen nützt", betont Gesundheitsdezernent Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke. "Je mehr Menschen gegen Masern geimpft sind, desto geringer ist die Gefahr eines großen Ausbruchs."

Insbesondere Personen ab Jahrgang 1971 und jünger, bei denen kein sicherer Masernschutz besteht, werden gebeten, Kontakt mit ihrem Kinder- und Jugendarzt beziehungsweise Hausarzt aufzunehmen.

Ungeimpfte oder nur einmal gegen Masern geimpfte Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollten sich gegen Masern impfen lassen. Personen, bei denen der Impfstatus unklar ist (beispielsweise bei Verlust des Impfausweises) sollten unbedingt Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt halten und sich gegebenenfalls impfen lassen.

Säuglinge sollten möglichst früh, regulär ab dem vollendeten 11. Lebensmonat, geimpft werden. In der aktuellen Situation kann von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt erwogen werden, diese Impfung auch bereits ab einem Alter von neun Monaten vorzunehmen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen mit vielen Menschen finden die Viren die ideale Möglichkeit sich zu verbreiten.

Masernviren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen - beim Sprechen, Husten, Niesen - sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen von Mensch zu Mensch übertragen. Das Masernvirus löst bei über 95 Prozent der ungeschützten Infizierten erhebliche Krankheitssymptome aus.

Masern beginnen mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und einem Ausschlag an der Mundschleimhaut. Nach drei bis sieben Tagen kommt es zu einem typischen Hautausschlag. Dieser beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt vier bis sieben Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine kleieartige Schuppung zu beobachten. Am 5. bis 7. Krankheitstag kommt es zum Temperaturabfall.

Die Masernvirusinfektion bedingt eine vorübergehende Immunschwäche von mindestens sechs Wochen Dauer. Als Konsequenz kann eine Empfänglichkeit für bakterielle Superinfektionen bestehen; am häufigsten treten Masern-assoziiert Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfall auf. Besonders gefürchtet als Komplikation ist die Entzündung des Gehirns, denn sie kann tödlich enden oder bleibende Schäden am Zentralen Nervensystem (ZNS) hinterlassen.

Gerade bei Säuglingen kann es zu schweren und lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen kommen. Um nicht geimpfte Säuglinge zu schützen, sollten insbesondere alle Menschen mit direkten Kontakten zu Säuglingen ihren Impfschutz kontrollieren.

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