1. Düsseldorf

Gartenamt entfernt kranke, geschädigte Bäume in Düsseldorf

Baumfällung notwendig : Gartenamt entfernt kranke, geschädigte Bäume

Rund 390 Bäume, die drohen umzustürzen oder von denen Äste herabfallen könnten, wird das Gartenamt der Stadt Düsseldorf in den nächsten acht Wochen fällen. Baumkontrolleure hatten bei Routineuntersuchungen den maroden Zustand der Bäume festgestellt.

Die Kontrolleure haben dem Gartenamt die Bäume gemeldet, die abgestorben oder so weit geschädigt sind, dass sie nicht mehr genügend Standfestigkeit haben oder Astausbrüche drohen. Durch die Fällungen soll vermieden werden, dass durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste Menschen oder Dinge zu Schaden kommen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz werden die Bäume vor der Fällung auf bebrütete Nester untersucht.

Die Gründe für Beeinträchtigung der Bäume sind vielfältig. Eine besonders häufige Ursache für die Baumfällung ist der, dass sie von holzzersetzenden Pilzen befallen sind. Deren Fruchtkörper sind übrigens häufig nur in bestimmten Monaten des Jahres zu erkennen. Die holzzerstörenden Pilze verringern die Festigkeit des Holzes und gefährden somit die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes. Der Prozess der Holzzersetzung bis zum Absterben des Baumes ist abhängig von der Baum- und der Pilzart. Pilze können auf drei unterschiedliche Arten, das Holz zersetzen.

  1. Bei der Weißfäule wird das Holzdurch Ligninabbau heller, ist faserig und weich. Das Holzvolumen nimmt durch Quellung zu.
  2. Bei der Braunfäule wird das Holz durch Zelluloseabbau braun und zerbricht würfelartig bis es zu braunem Staub zerfällt.
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  3. Die Moderfäule ist ähnlich wie die Braunfäule, zersetzt aber auch sehr nasses Holz.


Pilze können bei zum Beispiel durch Anfahrschäden verletzten oder geschwächten Bäumen mit Sporen über Wunden an Stamm, Krone oder über die Wurzel eindringen. Einige Pilze kommen nur auf einer Baumart vor (wirtsspezifisch, etwa: der Birkenporling). Andere besiedeln ein breites Spektrum an Baumarten, zum Beispiel der Lackporling, der an fast allen heimischen Baumarten auftreten kann. Eine Bekämpfung oder Sanierung des Baumes ist bei Pilzbefall nicht möglich. Besonders aggressive holzzersetzende Pilze sind Riesenporling, Lackporling, Hallimasch oder Brandkrustenpilz.

Im Jahr 2006 ist erstmalig ein neues Krankheitssymptom - eine Komplexerkrankung - an Rosskastanien in Nordrhein Westfalen häufiger beobachtet und intensiver untersucht worden. Die Symptome wurden an einzelnen Bäumen, aber auch in Alleen beobachtet. Auffällig für das Schadbild sind einzelne blutende Stellen am Hauptstamm sowie an den Ästen, die später eintrocknen. Typisch ist die Laubaufhellung infizierter Rosskastanienbäume. Mit zunehmender Erkrankung ist das Welken und Absterben einzelner Äste zu beobachten. Am Stamm und einzelnen Ästen bilden sich in folge des Befalls Risse und Dellen. Unterhalb der infizierten blutenden Stellen ist das Gewebe verbräunt. Die Verfärbungen sind lang gestreckt oder auch streifenförmig hellbraun bis rotbraun verfärbt und teilweise sehr stark nässend. Mit fortschreitendem Befall sterben die Bäume vollständig ab. Die Ausbreitungswege dieser sich weiter verbreitenden Pflanzenkrankheit sind noch nicht geklärt. Die Bäume werden zum Teil schon infiziert von den Baumschulen geliefert.

Die Cryptostroma-Rindenkrankheit des Ahorns ist eine typische Folge von außergewöhnlich langen und trockenen Sommern, durch die Ahornbäume so geschwächt werden, dass der Pilz, der als so genannter Endophyt im Holz des Stammes symptomlos lebt, sich im Holzkörper ausbreiten und schließlich die Rinde zerstören kann. Kaum eine andere Pilzart ist imstande, in der Natur ihre Sporen so zahlreich zu produzieren.

Nach Prüfung der Orte und der Leitungstrassen wird versucht, die Standorte der gefällten Bäume so bald wie möglich wieder zu bepflanzen. Bevor die Nachpflanzungen vorgenommen werden können, sind jedoch Anfragen an Versorgungsunternehmen und Leitungsträger wie zum Beispiel der Netzgesellschaft, dem Stadtentwässerungsbetrieb und der Telekom zu richten, um zu prüfen, inwieweit durch die Nachpflanzung ihre Leitungen betroffen sind. Erst nach Abschluss dieser Leitungsüberprüfungen können seitens des Gartenamtes die für die Nachpflanzung notwendigen Arbeitsschritte, das heißt Ausfräsen des Wurzelstubbens, Anlegen einer neuen Baumgrube (Bodenaustausch) und letztendlich die Pflanzung eines Baumes in der vegetationsfreien Zeit veranlasst werden. Das Gartenamt bittet die Bürger um Verständnis, dass aus diesen Gründen keine kurzfristigen Nachpflanzungen erfolgen können.

Die insgesamt zehn Bezirksvertretungen im Stadtgebiet wurden über die notwendigen Sommerfällungen von Mitarbeitern des Gartenamtes informiert.

Die in den jeweiligen Stadtbezirken notwendigen Fällungen sind im Internet unter www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/neubau.html abrufbar.

(mivi)