Kann ich alles regeln? Dr. Susanne Hirsmüller erklärt die Patientenverfügung
Wenn ein Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich dazu führen, dass keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen werden können, gibt es die Möglichkeit, die eigenen Vorstellungen und Wünsche vorab in einer Vorsorgevollmacht, in einer Betreuungs- und Patientenverfügung festzulegen.