Kfz-Steuer: Zoll jetzt bundesweit zuständig

Seit dem 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung bundesweit für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kfz-Steuer-Angelegenheiten sind nun ausschließlich die Hauptzollämter und nicht mehr - wie bislang - die Finanzämter in den Bundesländern.

Steuerpflichtige, die bereits dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer erteilt haben, merken von der geänderten Zuständigkeit zunächst nichts. Diese, wie auch die von den Finanzämtern erteilten Steuerbescheide bleiben gültig. Gewährte Steuervergünstigungen bleiben bestehen. Zu beachten ist lediglich, dass künftig eine der Bundeskassen in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden i. d. Oberpfalz fällige Kfz-Steuer-Beträge abbucht.

Wer die Kfz-Steuer immer selbst überwiesen hat, sollte nun den neuen Zahlungsempfänger beachten. Hierzu versenden die zuständigen Hauptzollämter rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin jeweils Schreiben mit Informationen zur neuen Bankverbindung und den erforderlichen Angaben auf dem Überweisungsträger.

Mit der sukzessiven Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung von den Bundesländern in den letzten sechs Monaten sind die Daten von über 58 Millionen Kraftfahrzeugen in die neue Kfz-Steuer-Software des Zolls überführt worden. In einigen Fällen kann es deshalb umstellungsbedingt noch zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Festsetzung der Kfz-Steuer kommen.

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