Ordnungsamt mahnt: Martinsfeuer anmelden

Das Ordnungsamt erinnert daran, dass so genannte Martinsfeuer rechtzeitig vor dem Abbrennen dem Ordnungsamt angezeigt werden sollten.

Im Zuge der Anmeldung wird geklärt, ob von dem Feuer aufgrund seines Standortes besondere Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit ausgehen können. Im vergangenen Jahr wurden in Düsseldorf 18 Martinsfeuer angezeigt. Zumeist handelt es sich um traditionelle Veranstaltungen von Düsseldorfer Vereinen, Schulen oder Kindergärten.

Neben der Freude am Anblick von Flammen und Glut bringt jedes Feuer naturgemäß Brandrisiken und Belastungen für die Umgebung mit sich.

Das „Merkblatt der Feuerwehr Düsseldorf für Lager- und Brauchtumsfeuer“ enthält deshalb Hinweise, wie diese Belastungen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können. Es ist im Internetangebot der Stadt abrufbar unter:

https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt37/feuerwehr/Dateien/37–2_Einsatzabteilung/Merkblatt_Lagerfeuer_Brauchtumsfeuer.pdf

Als Brennstoff dürfen ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz (einschließlich anhaftender Rinde), trockener Reisig und trockene Zapfen verwendet werden. Das Verbrennen von nassem Holz, nassen Pflanzenresten, gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz, Abfällen, Kunststoff oder Gummi ist untersagt.

Das Holz darf erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden, damit sich in den Stapeln keine Tiere niederlassen, die in den Flammen umkommen würden. Alternativ muss es vor dem Abbrennen vollständig umgeschichtet werden. Die Anmeldung muss den geplanten Abbrennplatz, den Termin sowie Name und Anschrift der verantwortlichen natürlichen Person enthalten. Sie ist an folgende Adresse zu übermitteln:

Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt (32/12)

40200 Düsseldorf

Telefax 0211–8929226

E-Mail: Amt3212@duesseldorf.de

(City Anzeigenblatt Duesseldorf)
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