Vom Recht auf Mama und Papa

Wenn Eltern sich trennen, ist das für Kinder schwierig. Ganz besonders dann, wenn etwa der Kontakt zu einem Elternteil verweigert wird. Aber: jedes Kind hat das Recht auf den Umgang mit Vater und Mutter.

 Der stellvertretende Vorsitzende des Kinderschutzbundes in Düsseldorf, Dr. Hauke Duckwitz, Sozialpädagogin Jessica Szopinski sowie Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Eberhard Motzkau (v. li.) blicken zurück auf 20 + 1 Jahre „Begleiteten Umgang“.

Der stellvertretende Vorsitzende des Kinderschutzbundes in Düsseldorf, Dr. Hauke Duckwitz, Sozialpädagogin Jessica Szopinski sowie Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Eberhard Motzkau (v. li.) blicken zurück auf 20 + 1 Jahre „Begleiteten Umgang“.

Foto: Kinderschutzbund Düsseldorf

Der Kinderschutzbund übernimmt hier eine wichtige Vermittlerrolle.

Jessica Szopinski hat drei kleine Pferdefiguren - einen Schimmel, einen Braunen sowie ein Fohlen mit braunem Kopf und dem Hinterteil eines Schimmels. "Manchmal erkläre ich damit die Problematik. Der Schimmel ist die Mutter, der Braune der Vater. Nimmt man den väterlichen Anteil weg, bleibt ein Fohlen ohne Kopf." Damit will die Sozialpädagogin deutlich machen, wie wichtig für die Entwicklung eines Kindes beide Elternteile sind.

In der schwierigen Situation einer Trennung kann das aber schnell für Vater und Mutter auf der Strecke bleiben. Dann, wenn die persönlichen Verletzungen alles andere überwiegen.

"Der Kinderschutzbund setzt sich für einen unbeschwerten, dauerhaften Umgang der Kinder mit ihren Eltern ein", erklärt Geschäftsführerin Bettina Erlbruch.

Häufig kommen die Familien per Gerichtsbeschluss oder über das Jugendamt vermittelt zu Szopinski und ihrem Team. "Der Begleitete Umgang ist zeitlich begrenzt. Bei Kindern von drei bis 12 Jahren sind zehn Termine vorgesehen." Dabei gibt es alle zwei Wochen ein einstündiges Treffen. "Das ist sehr wenig", sagt Szopinski. Der Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Eberhard Motzkau fügt allerdings hinzu: "Für zerrüttete Familien ist das viel."

Bei Kindern unter drei Jahren sind wöchentliche Treffen vorgesehen, um tatsächlich eine Bindung zum jeweiligen Elternteil aufzubauen.
Am Anfang stehen stets Einzelgespräche. "Uns ist wichtig, was das Kind tatsächlich fühlt", so Szopinski. Manchmal spielt häusliche Gewalt eine Rolle, manchmal lernen die Kinder im Rahmen des Begleiteten Umgangs ihren Vater überhaupt erst kennen.

Ziel ist es, zum Abschluss des Begleiteten Umgangs eine gemeinsame, schriftliche Vereinbarung zu treffen. "In 50 bis 60 Prozent der Fälle schaffen wir das", sagt Jessica Szopinski.

Seit 21 Jahren gibt es das Angebot des Kinderschutzbundes. "Bis 1997 gab es für unverheiratete Väter noch nicht einmal ein Besuchsrecht", erinnert Bettina Erlbruch. Heute sei es für Kinder wesentlich einfacher, beide Elternteile zu haben. 70 bis 100 Familien im Jahr werden vom Kinderschutzbund begleitet. Die Zahlen, sagen alle Beteiligten, seien stabil. Aber eine gesellschaftliche Veränderung sei deutlich: "Wie sich die Frauen emanzipiert haben, möchten die Väter stärker an der Erziehung ihrer Kinder teilhaben", so Erlbruch.

In einem nächsten Schritt will der Kinderschutzbund erreichen, dass das sogenannte Wechselmodell in Deutschland Schule macht. "In Schweden etwa werden Ehen in rund 45 Prozent aller Fälle danach getrennt. In Deutschland sind es gerade einmal 5 Prozent", so Erlbruch. Bei diesem Wechselmodell verteilen sich die Betreuungszeiten ganz anders. Das Kind hat zwei Zuhause - eines beim Vater und eines bei der Mutter.

! Deutscher Kinderschutzbund Düsseldorf e.V., Posener Straße 60, Telefon 0211-6170570, info@kinderschutzbund-duesseldorf.de www.kinderschutzbund-duesseldorf.de

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