Flüchtlinge in Düsseldorf Traglufthallen werden aufgegeben - Umzug in bessere Unterkünfte

Vor einem Jahr hat die Stadt Düsseldorf aufgrund der hohen Zuweisungen und der fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten zwei Traglufthallen als Unterkünfte für Flüchtlinge angemietet.

 Leichtbauhalle in Hassels.

Leichtbauhalle in Hassels.

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/ Melanie Zanin

Die Mietverträge für die beiden Traglufthallen an der Sankt-Franziskus-Straße und an der Theodor-Litt-Straße enden am 10. Oktober beziehungsweise 9. November.

Dies bedeutet für die rund 600 Flüchtlinge Umzüge in bessere Unterkünfte. "Wir danken den Maltesern für den Einsatz und die gute Betreuung in einer gewiss nicht einfachen Unterkunftsart", so Düsseldorfs Flüchtlingsbeauftragte Miriam Koch.
Die Flüchtlinge werden auf unterschiedliche Unterkünfte verteilt, wo sie sich auf jeden Fall selbst versorgen können und mehr Privatsphäre vorfinden. Für den städtischen Haushalt bedeutet die Beendigung des Mietverhältnisses ebenfalls eine Erleichterung. Rund 1.250 Euro pro Monat kostet ein Platz in der Traglufthalle, womit diese Unterbringungsform mit Abstand die teuerste darstellt.

Demgegenüber stehen die Wohnmodulanlagen, die nach dem Düsseldorfer Modell aufgeteilt sind und sowohl Familien als auch Einzelreisende beherbergen.

Dank Zwischentüren in den einzelnen Wohnabschnitten können Räume je nach Bedarf zusammengelegt werden - ideal auch für größere Familien. Jeder Familienbereich für vier, sechs oder mehr Personen verfügt über eine eigene Kochgelegenheit und eine eigene Sanitärzelle.

Für Alleinstehende stehen einzelne Räume mit jeweils einem Doppelstockbett zur Verfügung. Jeweils zehn Einzelpersonen teilen sich eine Gemeinschaftsküche und einen Sanitärbereich.

Dort belaufen sich die monatlichen Kosten auf 627 Euro pro Platz. Sechs weitere solcher Wohnmodulanlagen sollen entstehen, drei davon sind bereits im Bau: In der Nießdonk, 370 Plätze, Oberlöricker Straße, 400 Plätze, und Auf'm Tetelberg, 320 Plätze. Außerdem sind zwei weitere Leichtbauhallen - unter anderem auf dem Gelände der Bergischen Kaserne - derzeit in Planung.

Weitere angemietete Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen an der Graf-Adolf-Straße (175 Plätze), am Höher Weg (250 Plätze), an der Markenstraße (125 Plätze), an der Monschauer Straße (100 Plätze), am Nördlichen Zubringer (420 Plätze) und an der Straße Zum Märchenland (130 Plätze) werden derzeit umgebaut.

Sie sollen nach und nach bis Ende des Jahres fertiggestellt werden.
Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 gilt auch die Wohnsitzzuweisung für anerkannte Schutzberechtigte auf der Grundlage von § 12a des Aufenthaltsgesetzes. Für diesen Personenkreis besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Bundesland der Erstzuweisung im Asylverfahren. Die Länder regeln durch Verordnung die Umsetzung selbst.

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