Düsseldorf berechnet Einwohnerzahl neu: Es sind 619.651

Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird ihre offizielle Einwohnerzahl ab sofort aus dem Statistikabzug des Einwohnermelderegisters statt aus der Fortschreibung der Volkszählung von 1987 generieren: Danach hat die Stadt zukünftig mehr Einwohner als bisher offiziell angeben.

 Der Beigeotdnete Dr. Stephan Keller (re.) und Wahlamtsleiter Manfred Golschinski präsentieren ein Schild mit der neuen offiziellen Einwohnerzahl.Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf, Wilfried Meyer

Der Beigeotdnete Dr. Stephan Keller (re.) und Wahlamtsleiter Manfred Golschinski präsentieren ein Schild mit der neuen offiziellen Einwohnerzahl.Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf, Wilfried Meyer

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/ Wilfried Meyer

Zum Vergleich: Laut Fortschreibung Volkszählung hatte Düsseldorf, Stand: 1. Januar 2015, 603.210 Einwohner, laut Statistikabzug des Einwohnermelderegisters sind es dagegen 619.651 Einwohner — 16.441 mehr als bisher.

"Die neue Festlegung, die auf Betreiben des Amtes für Statistik und Wahlen vom Verwaltungsvorstand getroffen worden ist, dient der Vereinheitlichung und Transparenz innerhalb der Stadtverwaltung", erklärt Beigeordneter Dr. Stephan Keller und führt aus: "Da die Daten des Einwohnermelderegisters bereits seit Jahren als Grundlage für städtische Planungen dienen, soll diese Datenquelle nun konsequenterweise auch als Basis der offiziellen Einwohnerzahl Düsseldorfs herangezogen werden."

Die Fortschreibung der Volkszählung von 1987 lieferte bislang zwar die kommunale Einwohnerzahl der Stadt, hat aber im Vergleich eine nur geringe Merkmalstiefe und liefert Daten nur bis auf Ebene der Stadtteile. Innerhalb der Verwaltung werden diese Daten lediglich zur statistischen Berichterstattung genutzt. Für die Fachplanungen eignet sich diese Datenquelle dagegen nicht. "Statistik-Experten sind sich einig, dass das Verfahren der Fortschreibung mit jedem weiteren Jahr zusätzliche Fehler in der Datenbasis erzeugt", erläutert Dr. Keller.

Der Statistikabzug aus dem Einwohnermelderegister enthält demgegenüber ein breiteres Spektrum an Merkmalen und dient seit vielen Jahren schon als Basis für vielfältige Auswertungen und Analysen, die in die relevanten Planungsprozesse der Stadt einfließen.

Die beiden Datenbestände weisen stets voneinander abweichende Einwohnerzahlen aus. Ein Abgleich der beiden Datensätze war und ist, jedoch aufgrund des aus dem Volkszählungsurteil von 1983 resultierenden Rückspielverbotes von Informationen aus der Statistik in die Verwaltung, nicht möglich.

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