25. Mai: Wahl-Tag erfordert Großeinsatz

Der 25. Mai beschert dem Amt für Statistik und Wahlen einen Großeinsatz. An diesem Tag finden in der Landeshauptstadt Düsseldorf die Europawahl, die Kommunalwahl mit der Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und der Bezirksvertretungen sowie die Wahl des Integrationsrates statt.

 Gleich fünf Wahlzettel gibt's am 25. Mai.

Gleich fünf Wahlzettel gibt's am 25. Mai.

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Begonnen hat in diesen Tagen bereits der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Am Wahlsonntag werden zur Abwicklung der Wahlen rund 4.200 Personen im Einsatz sein.

Zur Kommunalwahl gibt es in der Landeshauptstadt Düsseldorf 471.941 Wahlberechtigte. Gewählt werden am Sonntag, 25. Mai, neben dem Stadtoberhaupt die 82 regulären Mitglieder des Rates sowie der zehn Bezirksvertretungen. In den 41 Kommunalwahlbezirken werden 41 Kandidaten direkt in den Rat gewählt, die weiteren 41 Mitglieder werden nach den Regeln der ausgleichenden Verhältniswahl aus Reservelisten der Parteien oder Wählergruppen bestimmt.

Das Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf ist in 10 Stadtbezirke aufgeteilt. Pro Stadtbezirk werden 19 Personen in die jeweilige Bezirksvertretung gewählt. Diese Wahl erfolgt nach reinen Verhältniswahlgrundsätzen mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, wobei jede wahlberechtigte Person eine Stimme hat. Die Sitzverteilung wird nach den Stimmenzahlverhältnissen aus den jeweiligen Listenwahlvorschlägen vorgenommen.

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Mit dieser wählt sie, anders als bei der Bundes- oder Landtagswahl, die Wahlbezirksbewerbung und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der Bewerber aufgestellt ist.

Vom 22. bis 25. Mai wählen die Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 25. Mai, statt. In Düsseldorf gibt es dazu 415.387 Wahlberechtigte. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre und in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland finden sich die Regelungen im Europawahlgesetz und der Europawahlordnung. In Deutschland werden die 96 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wer am Wahltag das zuständige Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen vorab zu beantragen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Online-Antrag für Wahlschein und die Briefwahlunterlagen unter: http://www.duesseldorf.de/wahlen oder formeller schriftlicher Antrag.

Dafür kann der Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Er muss nach dem Ausfüllen an das Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, 40179 Düsseldorf (Telefax: 0211.89-33923) gesendet werden.

Formlose Anträge können an das Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, 40179 Düsseldorf. Telefax: 0211.89-33923. E-Mail: briefwahl@duesseldorf.de gerichtet werden. Der Antrag muss folgende Daten enthalten: für welche Wahl die Unterlagen beantragt werden, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Adresse. Darüber hinaus können in dringenden Fällen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragt werden und für sich persönlich in Empfang genommen werden. Dazu müssen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Lichtbildausweis mitgebracht werden.

Bei der Wahl zum Integrationsrat gibt es in Düsseldorf 136.217 Wahlberechtigte. Der Rat der Stadt hat die Gesamtzahl der Sitze im Integrationsrat auf 19 festgelegt. Er besteht mehrheitlich aus 10 direkt zu wählenden sowie aus 9 vom Rat aus seiner Mitte zu bestellenden Personen. In einer städtischen Wahlordnung wurden die Grundsätze zur Wahl festgelegt, im Weiteren gelten Regelungen der Gemeindeordnung NRW und des Kommunalwahlgesetzes. Bei der Listenwahl hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme und wählt damit einen Listenwahlvorschlag oder eine Einzelbewerberin/einen Einzelbewerber.

Die Sitzverteilung und damit die Zahl der aus den einzelnen Listen zu besetzenden Sitze werden nach dem Stimmenzahlverhältnis vorgenommen. Für diese Wahl sind 27 allgemeine Stimmbezirke und 10 Briefwahlbezirke eingerichtet. Die 27 Wahllokale befinden sich in städtischen Schulen, 20 Wahllokale sind behindertengerecht.

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